Pflichten beim Überholen

BGE 6B_1325/2018:

Mit dieser graubündnerischen und vom BGer bestätigten Rechtsauffassung wird das Überholen in den Bergen wohl faktisch verunmöglicht. Der Beschwerdeführer überholte bei Schiers ein anderes Fahrzeug. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass die überschaubare Strecke zu kurz gewesen sei, um das Überholmanöver gefahrlos durchzuführen. Das BGer weist die Beschwerde gegen die Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung ab.

E. 1.2. zum Sachverhalt: Zunächst dreht sich alles um die Entfernungen. Damit ein Überholmanöver korrekt ist, muss zwischen dem Überholenden und dem entgegenkommenden Fahrzeug ein Abstand von mind. zwei Sekunden bestehen im Moment, wo der Überholende nach Abschluss des Manövers wieder komplett auf seine Spur gewechselt hat. Vorliegend betrug der Abstand allerdings lediglich 1.5s, was die Vorinstanz willkürfrei annehmen durfte.

E. 2 zur groben Verkehrsregelverletzung: Zunächst äussert sich das BGer zu den allseits bekannten Voraussetzungen von Art. 90 Abs. 2 SVG (E. 2.1.1). Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist gemäss Art. 35 Abs. 2 SVG nur gestattet, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Überholen auf Strassen mit Gegenverkehr ist extrem gefährlich. Nicht nur die für den Überholvorgang benötigte Strecke muss übersichtlich und frei sein, sondern zusätzlich jene, die ein entgegenkommendes Fahrzeug bis zu jenem Zeitpunkt zurücklegt, wo der Überholende die linke Strassenseite freigegeben haben wird (E. 2.1.2). Vorliegend entstand durch die (zu) kurze einsehbare Strecke und die Unterschreitung des Mindestabstandes von zwei Sekunden zum Gegenverkehr eine ernstliche Gefahr. Wer in einer solchen Situation überholt, verhält sich rücksichtslos (E. 2.2.1). Die Verurteilung erfolgte zu Recht.

Bedenkt man, dass man beim Nachfahren einen Sicherheitsabstand von zwei Sekunden haben muss, aber auch nicht zu früh wieder auf seine Spur einbiegen darf wegen der Rücksicht gegenüber dem Überholten und man auch noch den zwei Sekundenabstand zum Gegenverkehr berechnen muss, können wir nur hoffen, dass wir die Menschen bald in Cyborgs umbauen können, die im Auge ein Laserdistanzmessgerät haben und gleichzeitig einen Taschenrechner in der Birne, damit die Überholstrecken einwandfrei berechnet werden können.

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