Verantwortlichkeit des Skilehrers

BGE 6B_1036/2019: Verantwortlichkeit von Skischullehrer, Einstellung wegen fahrlässiger Tötung einer Schülerin

Auf Skipisten herrscht bekanntlich ja auch „Verkehr“, weshalb wir diesen durchaus interessanten Entscheid nicht auslassen.

Auf der letzten Abfahrt einer Skischulgruppe stürzte eine 13-jährige in einen Bach und verletzte sich dabei so heftig, dass sie noch gleichentags starb. Die Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den Skilehrer eine Untersuchung, stellte diese aber ein. Dagegen erheben die Eltern der Verstorbenen Beschwerde.

Strafverfahren werden gemäss Art. 319 Abs. 1 StPO eingestellt. Dabei hat sich die STA an den Grundsatz „in dubio pro duriore“ zu richten. Sofern eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint, als ein Freispruch, muss die STA Anklage erheben. Dasselbe gilt, wenn Verurteilung und Freispruch etwa gleich wahrscheinlich sind, insb. bei schweren Delikten. Das BGer überprüft dabei, ob die Vorinstanz von einer „klaren Beweislage“ ausgehen durfte (E. 2.1). Die Fahrlässige Tötung kann auch durch Unterlassen begangen werden. Vorausgesetzt sind eine Sorgfaltspflichtsverletzung sowie eine Garantenstellung (E. 2.2).

Der Skilehrer wies seine Schüler an, stets hinter ihm zu fahren und die Piste nur dann zu verlassen, wenn er das auch tut. Der Skilehrer habe stets geschaut, ob alle da sind. Bei Gruppen fortgeschrittener Schüler sei ein auseinanderdriften um einige 100 Meter normal. Dass die Verstorbene neben die Piste fahren würde, sei für den Skilehrer nicht vermeidbar gewesen. Gemäss einem medizinischen Gutachten des IRM wäre die Skischülerin höchstwahrscheinlich auch gestorben, wenn sie sofort gerettet worden wäre. Sie erlitt eine Zerreissung der Leber. Eine Sorgfaltspflichtverletzung konnte nicht festgestellt werden.

Das Strafverfahren gegen den Skilehrer wird deshalb eingestellt. Das Urteil ist interessant, weil das BGer einen realitätsnahen Entscheid fällt. Wäre dem Skilehrer ein strafrechtliches Verschulden vorgeworfen worden, hätte sich wohl in Zukunft niemand mehr getraut, mit einer Gruppe rebellischen Teenagern auf die Piste zu wagen.

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