COVID-19 und Autofahren

Mit seiner Notstandsverordnung vom 13. März 2020 hat der Bundesrat das öffentliche Leben in der Schweiz grösstenteils eingeschränkt, in der Hoffnung, dass die Verbreitung des Coronavirus verlangsamt und Risikogruppen geschützt werden können. So hat der Bundesrat z.B. Präsenzveranstaltungen in Ausbildungsstätten verboten.

Im Strassenverkehr sind viele Fahrberechtigungen von medizinischen Untersuchungen (z.B. LKW-Fahrer, Personen über 75) oder Weiterbildungskursen (Fahrlehrer, Transport gefährlicher Güter, Führerausweis auf Probe) abhängig. In dieser ausserordentlichen Lage hat deshalb das ASTRA ebenfalls reagiert und Verfügungen erlassen, damit die Vorgaben des Bundesrates eingehalten werden können.

Die wichtigsten Massnahmen sind:

  • Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen nach Art. 27 Abs. 1 lit. a und b VZV sind sistiert. Das gilt für LKW-Fahrer und ü75-jährige Personen.
  • Personen mit dem Führerausweis auf Probe müssen nicht an den obligatorischen Weiterbildungen teilnehmen. Ab dem 9. März 2020 abgelaufene Fahrberechtigungen sind in der Schweiz weiterhin gültig.
  • Die Gültigkeit von Lernfahrausweisen kann von den Behörden angemessen verlängert werden.

Die Massnahmen haben vorerst Geltung bis am 30. September 2020, können aber verlängert werden.

Zum Ganzen: Link ASTRA

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